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Der Heimbeirat stellt sich vor!
Die Bewohnerinnen und Bewohner wirken durch einen Heimbeirat in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Er wird alle 2 Jahre neu gewählt und besteht aus 5 Mitgliedern. Die Aufgaben und Mitwirkung des Heimbeirates sind im Heimgesetz und der Heimmitwirkungsverordnung geregelt. Aufgaben des Heimbeirates sind unter anderem:
Der Heimbeirat hat bei bestimmten Entscheidungen der Leitung oder des Trägers ein Mitwirkungsrecht, wie z.B.:
Alle Bewohnerinnen und Bewohner, die am Wahltag im Heim wohnen, sind wahlberechtigt. Jede Wahlberechtigte oder jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Heimbeiratsmitglieder zu wählen sind. Für jede Bewerberin oder für jeden Bewerber kann nur eine Stimme abgegeben werden. Zur Wahl des Heimbeirates können die Wahlberechtigten Wahlvorschläge machen. Wahlvorschläge können dem Wahlausschuss eingereicht werden.
Derzeit bilden folgende Bewohnerinnen unseren Heimbeirat:
- Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Leitung oder in besonderen Fällen mit dem Träger auf ihre Erledigung hinzuwirken,
- Die Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner in dem Heim zu fördern
- Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung (Auszug aus 29 der Heimmitwirkungsverordnung)
Der Heimbeirat hat bei bestimmten Entscheidungen der Leitung oder des Trägers ein Mitwirkungsrecht, wie z.B.:
- Aufstellung oder Änderung der Musterverträge für Bewohnerinnen und Bewohner und der Heimordnung,
- Änderung der Entgelte des Heimes,
- Planung oder Durchführung von Veranstaltungen,
- Alltags- und Freizeitgestaltung, Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung
Alle Bewohnerinnen und Bewohner, die am Wahltag im Heim wohnen, sind wahlberechtigt. Jede Wahlberechtigte oder jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Heimbeiratsmitglieder zu wählen sind. Für jede Bewerberin oder für jeden Bewerber kann nur eine Stimme abgegeben werden. Zur Wahl des Heimbeirates können die Wahlberechtigten Wahlvorschläge machen. Wahlvorschläge können dem Wahlausschuss eingereicht werden.
Derzeit bilden folgende Bewohnerinnen unseren Heimbeirat:
- Heimbeiratsvorsitzender: Walter Altvater
- Hedwig Wunsch
- Lieselotte Horn
- Margarete Wirtz
- Ursula Blumenstock
- Hedwig Neubauer





